Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleibt trotz Lockerung bestehen
Der Kanton senkt die Gefahrenstufe per sofort von 5 auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr".
Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung, weshalb das absolute Feuerverbot im Freien und das kantonale Feuerwerksverbot ab sofort aufgehoben wurde.
Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand bleibt aber bis auf Weiteres bestehen.
Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt).
Weitere Informationen: Feuerverbot im Wald und am Waldrand - Kanton Aargau