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Waldbrandgefahr: Vorsicht beim Feuern im Freien
Der Kanton Aargau senkte per 16. September 2026 die Gefahrenstufe auf Stufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr".
Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Weitere Informationen: Vorsicht beim Feuern im Freien - Kanton Aargau